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20.05.2012

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Wartung einer Heizungsanlage

Wer muß warten lassen?
Grundsätzlich besteht für den Betreiber einer Heizungsanlage mit einer Leistung von mehr als 11 kW aufgrund der Heizungsanlagenverordnung die Pflicht zur Wartung.
Aber auch für Geräte kleinerer Leistung ist eine Wartung durchaus sinnvoll.
Warum warten lassen?
Hier einige Daten, die die Beanspruchung einer Heizungsanlage verdeutlichen:
ca. 8.000 Betriebsstunden/Jahr, neben der Heizwärme werden etwa 40.000 Liter warmes Wasser
bereitgestellt. Insgesamt schaltet der Brenner jährlich ca. 7.000 bis 30.000 mal Ein und Aus.
Wann warten lassen?
Die Wartung sollte einmal jährlich, möglichst im Anschluß an die Heizperiode, also im Frühjahr, durchgeführt werden.
So ist die Betriebsbereitschaft für die nächste Heizperiode frühzeitig gewährleistet.
Durch wen warten lassen?
Die Wartung sollte grundsätzlich von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Wir bieten dafür Wartungsverträge an, die eine kontinuierliche Betreuung sicherstellen.
Was muß gewartet werden?
Zu einer Wartung gehört die Überprüfung und Reinigung sämtlicher Systemkomponenten (Wartung von Brenner, Kessel und Speicher, Überprüfung und Einstellung der Regeleinrichtungen, Überprüfung und Funktionskontrolle sonstiger Systemkomponenten wie Druckausdehnungsgefäß, Sicherheitsarmaturen etc.) sowie das Auswechseln von Verschleißteilen, im Interesse einer ständigen Funktionstüchtigkeit auch vorbeugend.

 
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